Viele Unternehmen bieten ihren Kunden die Möglichkeit Waren zu erwerben und diese nicht sofort und im vollen Umfang bezahlen zu müssen, sondern in Teilbeträgen. Dieses Vorgehen bezeichnet man als Finanzierungskauf. Gründe für so einen Ratenkauf können sein, dass ein Kunde ein spezielles Produkt erwerben möchte und es nicht sofort bezahlen will oder kann. Häufig wird eine solche Ratenzahlung vom Kunden bei Produkten in Anspruch genommen, die einen hohen Kaufpreis aufweisen und einen direkten Kauf aufgrund der zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln nicht zulassen würde.
Der Kunde kann bei einer Finanzierung die Ware zwar sofort mitnehmen und verwenden, sie bleibt aber bis zur vollständigen Finanzierung das Eigentum des Verkäufers.
Rechtliches zum Finanzierungskauf
Grundlage eines Finanzierungskaufs bietet immer ein Vertrag, der nach §502 BGB folgende Vertragsinhalte aufweisen muss:
Schauen wir uns dazu mal ein Beispiel an:
Dein Fernseher ist kaputt gegangen und dir fehlt leider das Geld, um einen neuen zu kaufen. Ein Fachmarkt in deiner Nähe bietet seinen Kunden allerdings die Möglichkeit auch per Raten zu bezahlen. Du gehst in den Laden und findest einen Fernseher für 500€, der dir zusagt. Du bittest den Verkäufer dir ein Angebot zur Finanzierung zu machen.
Die Finanzierung
Barzahlungspreis: 500€
Zinsen pro Monat 0,5%
Bearbeitungskosten 2,5%
Laufzeitzeit: 12 Monate
Wie hoch wäre jetzt der Teilzahlungspreis und die monatliche Rate?
Teilzahlungspreis:
Setzt sich zusammen aus:
Benötigter Kreditbetrag: 500€
Zinsen pro Monat: 0,5%
Laufzeit: 12 Monate
Bearbeitungskosten: 2,5%
Es ergibt sich folgende Rechnung:
Die monatliche Rate
Der Teilzahlungsbetrag geteilt durch Anzahl der Monate ergibt die monatliche Rate:
542,50€ : 12 Monate = 45,21€
Drücke Test starten und es geht los. Viel Erfolg!
Dieser Test gehört zur Prüfungsvorbereitung für die Ausbildung als Verkäufer|Verkäuferin
Übungsfragen aus dem Lernfeld 10| Besondere Verkaufssituationen meistern |