„GuV – Gewinn und Verlustrechnung“

1. Teil: Zusammenfassung des Lerninhalt

Verkäufer/in|Geschäftsprozesse erfassen und protokollieren|Lernfeld 8

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Was ist die GuV?

Die Gewinn- und Verlustrechnung (Schreibweise nach HGB; laut Duden Gewinn-und-Verlust-Rechnung, abgekürzt GuV) ist neben der Bilanz ein wesentlicher Teil des Jahresabschlusses und damit des externenRechnungswesens (Rechnungslegung) eines Unternehmens. Sie stellt Erträge und Aufwendungen eines bestimmten Zeitraumes, insbesondere eines Geschäftsjahres, dar und weist dadurch die Art, die Höhe und die Quellen des unternehmerischen Erfolges aus finanztechnischer Perspektive aus. Überwiegen die Erträge, ist der Erfolg ein Gewinn, andernfalls ein Verlust.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wird der Erfolg eines Unternehmens durch eine „Zeitraumrechnung“ ermittelt; sie berücksichtigt alle erfolgsrelevanten Daten einer Rechnungsperiode. Unabhängig von der Gewinn- und Verlustrechnung ist die Erfolgsermittlung des internen Rechnungswesens (Kosten- und Leistungsrechnung) zu sehen, die den Gewinn oder Verlust anhand betriebswirtschaftlicher Kennzahlen erarbeitet.

Nach § 242 HGB hat der Kaufmann am Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge aufzustellen. Das Handelsgesetzbuch und die Steuergesetze sowie die internationalen Rechnungslegungsstandards (die International Financial Reporting Standards (IFRS) und die United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP)) enthalten detaillierte Vorschriften über den formalen Aufbau und die aufzunehmenden Inhalte. Die Gewinn- und Verlustrechnung unterliegt den gesetzlichen Pflichten zur Prüfung und Offenlegung. Lediglich Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute können nach § 5 desPublizitätsgesetzes auf eine Veröffentlichung verzichten, wenn in einer Anlage zur Bilanz erläuternde Angaben zur Ertragslage beigefügt werden.

Konten- oder Staffelform

Die Gewinn- und Verlustrechnung kann in Konten- oder in Staffelform aufgebaut sein. Die Kontenform zeigt das Ergebnis als Saldo auf der entsprechenden Kontoseite: Auf der Sollseite bei Gewinn, auf der Habenseite bei Verlust. Die Staffelform ordnet die einzelnen Positionen untereinander an und gelangt zum Periodenergebnis über eine Fortschreibung beziehungsweise Fortrechnung in mehreren Zwischenschritten. Die einmal gewählte Form muss in der Regel beibehalten werden, Abweichungen sind im Anhang zu begründen. Die Staffelform ist in § 275 HGB nur für Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. (z. B. GmbH & Co. KG) vorgeschrieben.

Brutto- oder Nettoprinzip

Nach dem Bruttoprinzip müssen die handelsrechtlichen Aufwands- und Ertragsarten als Einzelpositionen in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführt werden. Eine Saldierung, also die Verrechnung der Erträge und Aufwendungen im Vorwege, sodass sie nicht mehr als Einzelposten in der GuV auftauchen, ist regelmäßig unzulässig. Ausnahmen bestehen für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften, die bestimmte Positionen zusammenfassen dürfen, um sich vor Konkurrenzeinblick zu schützen. Dieses Nettoprinzip genannte Verfahren entbindet jedoch nicht von der Notwendigkeit eines detaillierten Kontenplans, aus dem die saldierten Erfolgsbestandteile hervorgehen müssen.

Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren

Die Berechnung kann nach zwei unterschiedlichen Methoden vorgenommen werden: dem Gesamtkostenverfahren (GKV) oder dem Umsatzkostenverfahren (UKV). Nach HGB und IFRS sind grundsätzlich beide Möglichkeiten anwendbar. Jedoch wird in IAS 1.92 das Umsatzkostenverfahren gegenüber dem Gesamtkostenverfahren bevorzugt, da es trotz erheblicher Ermessensspielräume bei der Zuordnung der Aufwendungen zu Funktionen Informationen liefert, die gegenüber dem Gesamtkostenverfahren als entscheidungsrelevanter für Adressaten eingestuft wird. US-GAAP schreibt zwingend das Umsatzkostenverfahren vor. Während für das Gesamtkostenverfahren die Datengrundlage hauptsächlich aus der Finanzbuchhaltung stammt, ist das Umsatzkostenverfahren auch auf das interne Rechnungswesen angewiesen und setzt eine Kostenstellenrechnung voraus, oder eine andere entsprechende Detaillierung der Konten nach Funktionen.

Beide Methoden starten zwar mit den Umsatzerlösen der jeweiligen Periode. Jedoch werden diesen Erlösen nach unterschiedlichen Kriterien Kostenarten zugeordnet beziehungsweise der Ergebnisausweis angepasst. Das Gesamtkostenverfahren berücksichtigt alle Kosten, die in der betrachteten Rechnungsperiode bei der betrieblichen Leistungserstellung entstanden sind, und stellt ihnen alle erzielten Erlöse gegenüber. Da Kosten und Erlös bei der Herstellung wirtschaftlicher Güter nicht zwangsläufig in die gleiche Periode fallen (zum Beispiel werden Güter nicht unbedingt in der gleichen Periode verkauft, in der sie hergestellt wurden), müssen bei diesem Verfahren die Bestandsänderungen an Halb- und Fertigfabrikaten (Lagerbestände zu Herstellkosten) herausgerechnet werden, um vergleichbare Größen für die Ermittlung des Betriebsergebnisses zu erhalten. Konkret werden Bestandsminderungen als Aufwand verbucht und Bestandserhöhungen als Ertrag. Das Gleiche gilt für die Eigenleistungen, also Leistungen, die nicht verkauft, sondern im eigenen Betrieb verbraucht werden. Das Umsatzkostenverfahren setzt auf den Umsatzerlösen einer Periode auf. Ihnen werden nur diejenigen Kosten gegenübergestellt, die für die tatsächlich verkauften Produkte angefallen sind (Umsatzkosten).

Ein zweiter wesentlicher Unterschied ist die Gruppierung der Kostenarten: Während das Gesamtkostenverfahren nach Kostenarten (Materialkosten, Personalkosten, Abschreibungen) gegliedert ist, gruppiert das Umsatzkostenverfahren die Kosten nach Funktionsbereichen (Kostenstellen; Produktion, Vertrieb, Verwaltung). Für eine kurzfristige, insbesondere für die monatliche Ergebnisrechnung ist die Funktionsgliederung aussagefähiger. Das Betriebsergebnis für einzelne Produkte oder Produktgruppen lässt sich so einfacher ermitteln. Die Aufschlüsselung nach Kostenarten ist hier jedoch nur nach Umrechnung und daher nicht immer verursachergerecht möglich.

Wenn die Bewertung der Bestände nach den gleichen Kriterien erfolgt, führt die Berechnung des Jahresüberschusses bei beiden Verfahren zum gleichen Ergebnis.

2. Teil: Online-Prüfung

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Dieser Test gehört zur Prüfungsvorbereitung für die Ausbildung als Verkäufer|Verkäuferin und beinhaltet Übungsfragen aus dem Lernfeld 8|Geschäftsprozesse erfassen und protokollieren

3. Teil: Prüfungs-Bestenliste

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