Die Kostenartenrechnung erfasst die in einem Betrieb entstandenen Kostengüterarten, die nach unterschiedlichen Kriterien eingestuft werden können; für eine bestimmte Abrechnungsperiode (Monat, Quartal, Jahr)

Kostengüterarten:

  • Betriebsstoffkosten, Warenkosten
    Wareneinsatz, Materialverbrauch
  • Personalkosten
    Beispiel: Lohn und Gehälter
  • Betriebsmittelkosten
    Beispiel: Abschreibungen oder Zinsen
  • Fremdleistungskosten
    Beispiel: Kosten für Müllabfuhr oder Telefonkosten
  • Finanzierungskosten
    Beispiel: Provisionen oder Gebühren

Kosten auf der Grundlage der betrieblichen Funktion:

  • Lagerkosten
  • Finanzierungskosten
  • Verwaltungskosten
  • Beschaffungskosten
  • Absatz– oder Vertriebskosten

Kosten der Kostenträger werden unterschieden in Einzel– und Gemeinkosten

Einzelkosten:
Kosten, die direkt den Kostenträgern zugerechnet werden können, z.B. den Warenarten oder Warengruppen

Gemeinkosten:
Kosten, die nicht direkt zugeordnet werden können, sondern mit Hilfe von Verteilungsschlüsseln (über die Kostenstellenrechnung) zugerechnet werden. Dazu gehören z.B. Miete, Löhne, Abschreibungen oder Zinsen.

Desweiteren unterscheidet man Kosten entsprechend der Kostenstellen in Kostenstelleneinzelkosten und Kostenstellengemeinkosten.

Kosten, die von der Beschäftigung abhängen:

fixe Kosten:
Als fixe Kosten bezeichnet man die Kosten, die unabhängig von der Absatzmenge in einem Zeitraum immer in gleicher Höhe anfallen. Dazu gehören z.B. Mietkosten oder Gehälter.

variable Kosten:
Als variable Kosten bezeichnet man Kosten, deren Höhe abhängig von der Warenmenge ist. Dazu gehören z.B. die Aufwendungen für Waren.