Das soziale Leben während der Ausbildung findet an diversen Orten im Betrieb statt. Dazu zählen z.B. die Arbeits- und Aufenthaltsräume, die Umkleideräume, das Lager, die Kantinen, Verkaufsstände im Freien, die Kaffeeküchen oder auch die Sanitärräume.
Damit diese Orte auch sicher sind und nicht die Gesundheit gefährden, hat der Gesetzgeber eine Reihe von Arbeitsschutzmaßnahmen erstellt, welche in der Arbeitsstättenverordnung [ArbStättV] geregelt sind.
Was regelt die Arbeitsstättenverordnung [ArbStättV] ?
Diese Verordnung ist für Arbeitgeber und Betriebsräte eine wichtige Grundlage für den Betrieb und die Einrichtung von Arbeitsstätten. Sie regelt z.B. die sicherheitstechnischen & hygienischen Anforderungen an den Arbeitsplatz.
Im Detail sind das Regelungen zu den folgenden Punkten:
Als Ergonomie versteht man die Wissenschaft von der menschlichen Arbeit. Der Begriff Ergonomie setzt sich aus den griechischen Wörtern „ergon“ (Arbeit) und „nomos“ (Gesetz, Regel) zusammen. Man versteht darunter die Anpassung der Arbeitsbedingungen an den Menschen und nicht umgekehrt. Ziel ist es eine gute Arbeitsatmosphäre zu schaffen und die Bedingungen so zu gestalten, dass möglichst geringe gesundheitliche Belastung entsteht.
Das Ziel der Ergonomie ist die Optimierung von Arbeitsplatz und den dazugehörigen Betriebsmitteln
Sie beschäftigt sich mit Eignungs – Zumutbarkeitsproblemen, Ermüdung, Erholung und dem Einfluss der Umgebung. Dabei hat Sie Einfluss auf:
Das Kleinraumbüro wird in der Regel von einer Person bis zu maximal 3 Personen genutzt. Es dient der Sachbearbeitung mit klar abgegrenzten Aufgaben und der Umsetzung von Hierarchieaufgaben. Besonders geeignet für leitende Mitarbeiter oder Mitarbeiter die häufig Besucher empfangen und vertrauliche Gespräche führen
Großraumbüros sind Büros mit einer Fläche ab ca. 400 qm. Sie werden durch Stellwände, Schränke oder Wandsysteme gegliedert und die Arbeitsplätze beziehungsweise Arbeitsplatzgruppen dadurch voneinander abgeschirmt.
Das Mehrpersonenbüro
Mehrpersonenbüros sind Büros mit bis zu 25 Arbeitsplätzen. Sie werden meist für Teamarbeit oder für ganze organisatorische Einheiten genutzt.
Die Arbeitszeit ist die Zeit von Beginn bis zum Ende eines Arbeitstages ohne das die Ruhepausen mit eingerechnet werden.
Sie wird geregelt durch Gesetze wie z.B. dem Arbeitszeitgesetz, Alterteilszeitgesetz, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Arbeitszeitmodellen oder Einzelarbeitsverträgen.
Arbeitszeitmodelle können von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich aussehen. Grundsätzlich unterscheidet man in Vollzeitarbeit oder. Teilzeitarbeit
Arbeitszeitmodelle können dabei so individuell sein wie das Unternehmen. Arbeitszeitmodelle lassen sich auch miteinander kombinieren zu einer Vielzahl von Ansätzen für mehr Produktivität, größere Kundenzufriedenheit, höhere Arbeitgeber-Attraktivität und geringeren Krankenstand, für bessere Entlohnung oder eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und gesünderes Arbeiten. Jedes Modell hat seine Vor- und Nachteile für Arbeitgeber wie für Beschäftigte.
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Diese Übung enthält insgesamt 100 Prüfungsfragen, aus dem Lernfeld 1 für die Ausbildung im Einzelhandel.
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