Die Notwendigkeit der Personalfreisetzung entsteht z.B. durch personelle Überkapazitäten. Das kann dann der Fall sein, wenn Menschen durch Maschinen ersetzt werden, oder Absatzeinbrüche wegen einer schlechten Konjunkturlage und somit Veränderungen der Nachfrage am Markt, die den Wegfall von Arbeitsplätzen notwendig machen.
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen erfolgt durch:
Es gibt zwei Arten der Kündigung: die ordentliche und außerordentliche Kündigung. Bei der ordentlichen Kündigung werden gesetzliche und tarifvertragliche Fristen eingehalten. Liegt hingegen ein wichtiger Kündigungsgrund vor, kann ein Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung aufgehoben werden. Gründe können z.B. sein: Diebstahl, Beleidigungen oder Körperverletzungen.
Kündigungen, Aufhebungsverträge oder auch ein befristetes Arbeitsverhältnis müssen um rechtswirksam zu sein und auf jedenfall schriftlich erfolgen.
Arbeitszeugnis
Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin vom Arbeitgeber ein schriftliches Zeugnis verlangen, das sog. Arbeitszeugnis. Das kann ein einfaches Zeugnis sein, dem nur die Art der Beschäftigung und die Dauer des Arbeitsverhältnisses zu entnehmen sind oder ein qualifiziertes Zeugnis sein, das zusätzlich noch Angaben zur Leistung und dem Verhalten beinhaltet.
Kündigungsschutz
Alle Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern und einer Beschäftigungsdauer von mindestens 6 Monaten im Betrieb genießen den Allgemeinen Kündigungsschutz. Dieser schützt vor einer sozial ungerechtfertigten Kündigung. Eine Kündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn sie verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt ist.
Es gibt auch Arbeitnehmer, die einen besonderen Kündigungsschutz genießen. Dazu gehören:
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