„Jugendarbeitsschutzgesetz |“

1. Teil: Zusammenfassung des Lerninhalt

Wirtschaft – und Sozialkunde

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 Was ist das Jugendarbeitsschutzgesetz? Wen betrifft das Jugendarbeitsschutzgesetz?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz beschäftigt sich, wie der Name ja schon erahnen lässt, mit dem Schutz von Jugendlichen. Hier ist klar geregelt, was Jugendlichen, die einer Beschäftigung nachgehen, wie z.B. auch eine Ausbildung, bei dieser Ausübung dürfen und was verboten ist.

Schauen wir uns das ein wenig genauer an und betrachten dazu ein paar wichtige Auszüge:

Wen betrifft das Gesetz überhaupt ?
Kinder (unter 15 Jahren) und Jugendliche (ab 15 aber unter 18 Jahren)

Wichtige Regelungen zur Arbeitszeit
Jugendliche dürfen nicht mehr als 8 Stunden am Tag arbeiten und nicht mehr als 40 Stunden pro Woche.

Ausnahme: Wird an bestimmten Tagen weniger als 8 Stunden gearbeitet, darf an anderen Tagen auf max. 8,5 Stunden erhöht werden.
Wichtig: Zwischen dem Ende eines Arbeitseinsatzes und dem nächsten Einsatz

müssen mind.12 Stunden vergangen sein.

Arbeitstage
Jugendliche dürfen nur an max. 5 Tagen in der Woche arbeiten.
Der Samstag und Sonntag muss aber stets ein freier Tag sein.
Es gibt aber einzelne Ausnahmen, wo es dennoch möglich ist. Für Jugendliche gelten außerdem besondere Bedingungen für Feiertage, die klar geregelt sind.

Urlaubsregelungen
Es ist ein gesetzlicher Anspruch entsprechend des Alters zu Beginn eines Jahres.
Ist ein Jugendlicher zu Beginn eines Jahres nicht älter ist als:

15 Jahre, dann hat er einen Anspruch auf mindestens 30 Tage Urlaub
16 Jahre, dann hat er einen Anspruch auf mindestens 27 Tage Urlaub
17 Jahre, dann hat er einen Anspruch auf mindestens 25 Tage Urlaub

Verbote
Jugendlichen sind Arbeiten verboten, die ihre körperliche oder psychische Fähigkeiten überschreiten
oder sie gesundheitlich gefährden.

2. Teil: Online-Prüfung

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3. Teil: Prüfungs-Bestenliste

Bestenliste: Wirtschaft - und Sozialkunde

maximal 508 Punkte
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4. Teil: Weitere Prüfungen zum Lernbereich

5. Teil: Partnerseiten