Das Berufsbildungsgesetz [BBiG] regelt die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung
und die berufliche Umschulung. Die Ausbildung in den verschiedenen Ausbildungsberufen
ist durch die jeweilige Ausbildungsordnung [§ 4 BBiG] geregelt.
Die Ausbildungsordnung ist die Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung
in anerkannten Ausbildungsberufen. Sie hat mindestens festzulegen: [§ 5 I BBiG]:
Der Ausbildungsplan wird vom Ausbildungsbetrieb erstellt und regelt (individuell für jedes
Ausbildungsverhältnis) die sachliche und zeitliche Berufsausbildung im Betrieb. Er muss abgestimmt sein mit dem Ausbildungsberufsbild, dem Ausbildungsrahmenplan sowie den Prüfungsanforderungen.
Der Ausbildungsplan enthält alle Ziele, die der Auszubildende während seiner Ausbildung vermittelt bekommt, ist Teil des Ausbildungsvertrags
und wird dem Auszubildenden vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses ausgehändigt[§ 11, Nr. 1 BBiG].
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