Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die die Erbringung von Lieferungen und sonstigen Leistungen (= Umsatz) gegen Entgelt (= Leistungsaustausch) durch Unternehmer besteuert. Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, das ein Unternehmer für seine Leistungen erzielt. Die Umsatzsteuer wird prozentual vom Entgelt berechnet und bildet zusammen mit diesem den vom Leistungsempfänger zu entrichtenden Preis. Das Entgelt entspricht in der Regel dem Erlös. Die Umsatzsteuer auf das Entgelt gehört nicht zu den betrieblichen Kosten/Aufwendungen und mindert im Regelfall nicht den Ertrag des Unternehmers. Es gibt in Deutschland zwei unterschiedliche Steuersätze.
Jedes Unternehmen hat also für den Mehrwert, also dem Unterschied zwischen Verkaufspreis und Einstandspreis, der von seinem Unternehmen geschaffen wird, die Umsatzsteuer zu entrichten. Aus diesem Grund wird die Umsatzsteuer auch Mehrwertsteuer genannt.
Die Rechtliche Grundlage ist das Umsatzsteuer-gesetz [UStG]. Dieses Gesetz regelt die wichtigsten Fragen zur Umsatzsteuer.
Welche Umsätze sind steuerfrei ?
Wie viel Prozent beträgt der Steuersatz?
Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen z. B. die Personenbeförderung im öffentlichen Nahverkehr; der Verkauf von Grundnahrungsmitteln, der Umsatz aus dem Verkauf von Büchern und Zeitschriften, sowie Speisen die to-go, also außerhalb der Gastromie verzehrt werden.
Von welchem Betrag wird die Umsatzsteuer berechnet?
Die Umsatzsteuer wird vom Entgelt berechnet. Das ist der vom Empfänger der Leistung zu entrichtende Nettopreis, die Bemessungsgrundlage.
Die Umsatzsteuer fällt im Allgemeinen bereits dann an, wenn eine Lieferung bzw. Leistung erbracht wird, also die Forderung entsteht, dieses nennt sich Sollbesteuerung.
Schauen wir uns einmal den Weg eines Produktes vom Hersteller zum Verbraucher an. Es gilt grundsätzlich für Unternehmen, die Vorsteuerabzug berechtigt sind: Ust –Vst
Merke: Die aus Verkäufen erhaltene Umsatzsteuer ist eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt und wird auf einem passiven Bestandskonto Umsatzsteuer erfasst.
Merke: Die bei Einkäufen zu zahlende Umsatzsteuer (Vorsteuer) stellt hingegen eine Forderung an das Finanzamt dar. Sie wird in einem aktiven Bestandskonto Vorsteuer erfasst.
Umsatzsteuer Voranmeldung:
Die Verrechnung der Vorsteuer mit der Umsatzsteuer führt zu der vom Unternehmen an das Finanzamt abzuführenden Umsatzsteuer Zahllast.
Schauen wir uns dazu ein paar Buchungen mit den entsprechenden Buchungssätzen an.
Kreditorenbuchhaltung – Buchung beim Einkauf
Beispiel:
Zieleinkauf von 50 Jeanshosen. Nettopreis pro Stück je 50,00€
Buchungssätze:
Aufwendungen für Waren 2500,00€
Vorsteuer 475,00€
an Verbindlichkeiten 2975,00€
Debitorenbuchhaltung – Buchung beim Verkauf
Beispiel:
Barverkauf von 5 TV-Geräten. Nettopreis pro Stück je 200,00€
Buchungssätze:
Kasse 1190,00€
an Umsatzerlöse 1000,00€
an Umsatzsteuer 190,00€
Debitorenbuchhaltung – Buchung beim Verkauf
Beispiel:
Barverkauf von 5 TV-Geräten. Nettopreis pro Stück je 200,00€
Buchungssätze:
Kasse 1190,00€
an Umsatzerlöse 1000,00€
an Umsatzsteuer 190,00€
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