Text

kostenlos online lernen für Prüfungen & Deine Ausbildung

1. Teil: Rechte des Käufers bei Lieferung einer mangelhaften Ware

  

Teilzahlungsgeschäft (oder Finanzkauf) ist im Warenhandel eine Vereinbarung zwischen Unternehmer und Verbraucher, die Bezahlung des fälligen Kaufpreises ausnahmsweise nicht sofort in einer Summe, sondern durch Teilzahlung in mindestens zwei Zahlungsraten zu erbringen. Das Gesetz spricht nicht von Raten, sondern von Teilzahlungen. Hierbei handelt es sich um die in kleinere Teilbeträge aufgeteilte Gesamtsumme des Kaufpreises.

Beim Kaufvertrag stellt die Ratenzahlung eine Teilleistung des Schuldners dar, wozu der Käufer allgemein nicht berechtigt ist (§ 266 BGB), weil nach dem Kaufvertragsrecht der gesamte Kaufpreis in einer Summe sofort fällig ist. Teilzahlungen sind insbesondere bei Kaufverträgen des täglichen Lebens eine Durchbrechung des Zug-um-Zug-Prinzips, das von beiden Vertragspartnern die jeweils obliegende vollständige Leistung zum selben Zeitpunkt verlangt (§ 320 BGB).

Von diesem Regelfall können die Parteien des Kaufvertrags abweichen und vereinbaren, dass der Kaufpreis erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig sein soll.Kommt es zu vereinbarten Teilzahlungen, so handelt es sich rechtlich um Finanzierungshilfen. Sie unterteilen sich in Zahlungsaufschub und sonstige Finanzierungshilfen, zu letzteren gehören Finanzierungsleasing und Mietkauf. Der wichtigste Unterfall des Zahlungsaufschubs – der eine Stundung darstellt – ist das Teilzahlungsgeschäft.

Grundlage der Teilzahlungsmöglichkeit ist der Verbrauchsgüterkauf des § 447 BGB. Wichtigste Voraussetzung ist, dass ein Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher geschlossen wird, der den Kauf einer bestimmten beweglichen Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung zum Inhalt hat. Zudem muss der Zahlungsaufschub in Form des Teilzahlungsgeschäfts entgeltlich sein (§ 499 Abs. 1 BGB), also einen Zuschlag zum Barzahlungskaufpreis beinhalten. Unentgeltliche Zahlungsaufschübe (Tilgungsraten ohne Teilzahlungszuschlag oder Stundung ohne Stundungsentgelt) führen nicht zur Anwendung des Verbraucherkreditrechts. Liegen die Voraussetzungen vor, handelt es sich um Teilzahlungsgeschäfte, die nach § 506 Abs. 1 BGB der Schriftform bedürfen. Die Schriftform ist nur entbehrlich, wenn das Teilzahlungsgeschäft im Fernabsatz zustande kommt (§ 507 Abs. 1 Satz 2 BGB). Dadurch soll der Versandhandel erleichtert werden.Nach Abschluss des Kaufvertrages müssen bei der Ratenzahlung mindestens noch zwei Raten zu zahlen sein.Als Zahlungsrhythmus kann monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Ratenzahlung vereinbart werden.

 

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Teilzahlungsgesch%C3%A4ft

2. Teil: Online Test

Bestenliste

Bestenliste: Lernfeld 7 - Übungen

maximal 28 Punkte
Platz Name Eingetragen am Punkte Ergebnis
Tabelle wird geladen
Keine Daten verfügbar

Feedback – Informiert bleiben – Tipps

Du musst nicht jede Frage beantworten – wir freuen uns aber über jede Antwort, die dabei hilft das Lernangebot zu verbessern 🙂 [democracy id=“7″] [democracy id=“4″] [democracy id=“5″] [democracy id=“2″] [democracy id=“3″] [democracy id=“6″]
Melde Dich einfach für unseren Newsletter an und Du bekommst einmal die Woche eine Übersicht aller neuen Themen und Online-Tests
Oben Links im Menü unter Alle Ausbildungsberufe kannst Du Deine Ausbildung auswählen.
Sollte Deine Ausbildung nicht dabei sein, dann besuche den Untenstehenden Link.

Nachdem Du im Suchfeld Deine Ausbildung gefunden und ausgewählt hast, gibt es im rechten Menü viele Informationen
Dort kannst Du z.B. Deinen Rahmenlehrplan herunterladen, indem alle Ausbildungsinhalte ausgelistet sind.

Hier kannst Du nach Deinem Lehrplan suchen

Hier findet Ihr eine kleine Übersicht zur Zusammenstellung der Noten und den Abläufen bei IHK-Abschlussprüfungen!

Tipps zu den IHK Abschlussprüfungen