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Besitz & Eigentum2019-03-01T12:20:49+00:00

„Besitz & Eigentum |“

1. Teil: Zusammenfassung des Lerninhalt

Verkäufer/in | Kunden im Kassenbereich betreuen | Lernfeld 3

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Worin liegt der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum?

Du bist zwar der Eigentümer, aber das Haus befindet sich zur Zeit in meinem Besitz !

Es ist für viele Arten von Rechtsgeschäften wichtig den Unterschied dieser beiden Begriffe zu kennen, da sich daraus unterschiedliche Situationen ergeben können.

Worin liegt der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum?

Besitz ist die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache. Wer sich zum Beispiel etwas leiht oder etwas gefunden hat, der ist der Besitzer.

Eigentum ist dagegen die rechtliche Herrschaft über eine Sache. Ein Eigentümer kann über diese Sachen immer frei verfügen.

Der Erwerb eines Eigentums

  • bei beweglichen Sachen
    Beim Kauf beweglicher Sachen erwirbt der Käufer in der Regel das Eigentum mit der Einigung beider Parteien über die Übertragung des Eigentums (Verpflichtungsgeschäft) und der Übergabe der Sache (Erfüllungsgeschäft).
  • bei unbeweglichen Sachen
    Das Eigentum an Grundstücken oder Gebäuden wird durch die sog. Auflassung übertragen. Der Begriff Auflassung ist ein spezieller Begriff des BGB. Im Gegensatz zu den beweglichen ist hierbei bei Eigentumsübertragung die Anwesenheit beider Parteien von Nöten, dabei werden die Eigentumsübergänge von einem Notar beurkundet und in das Grundbuch eingetragen.

Gutgläubiger Eigentumserwerb

Wenn jemand eine Ware verkauft, die ihm eigentlich nicht gehört (er also nicht der Eigentümer ist), so wird der Käufer Eigentümer, wenn er zum Zeitpunkt der Übergabe gutgläubig ist, also wenn er den Verkäufer aufgrund der Umstände für den Eigentümer halten könnte. (§923 BGB)

Gutgläubiger Erwerb einer Sache ist aber nicht möglich, wenn es sich um gestohlene oder verlorene Sachen handelt. Der eigentliche Eigentümer kann von jedem späteren Erwerber die Herausgabe seines Eigentums verlangen ohne den Kaufpreis erstatten zu müssen. (§935 BGB)

Eigentumsvorbehalt
Eine gängige Vertragsklausel, die man häufig findet, lautet:
„Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von…“
Damit möchte sich der Verkäufer schützen, dass wenn er eine Ware geliefert hat, aber den vollständigen Kaufpreis noch nicht bekommen hat. Der Käufer wird damit zwar Besitzer, aber der Verkäufer bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Eigentümer.

2. Teil: Online-Prüfung

ausbildung-online-lernen.delogoIn diesem Test erwarten Dich mehrere Prüfungsfragen und Lösungen zum aktuellen Thema. Die Fragen und Antworten werden dabei immer neu wieder gemischt, sodass keine Langeweile entsteht. Du kannst den Test beliebig oft wiederholen und Dich im Anschluss in die Bestenliste eintragen.

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Dieser Test gehört zur Prüfungsvorbereitung für die Ausbildung als Verkäufer|Verkäuferin und beinhaltet Übungsfragen aus dem Lernfeld 3 | Kunden im Kassenbereich betreuen 

3. Teil: Prüfungs-Bestenliste

Bestenliste: Lernfeld 3 - Übungen

maximal 58 Punkte
Platz Name Eingetragen am Punkte Ergebnis
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4. Teil: Weitere Prüfungen zum Lernbereich

5. Teil: Partnerseiten

Prüfungsvorbereitung für die Ausbildung im Einzelhandel

Ob du für Prüfungen in der Berufsschule, für die Zwischenprüfung im Einzelhandel lernen willst oder dich auf Abschlussprüfung vorbereiten willst – Hier bist du genau richtig.

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