Die Kosten-und Leistungsrechnung

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1. Teil: Die Kosten-und Leistungsrechnung

  

Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), auch als Kosten- und Erlösrechnung (KER), Kostenrechnung (KoRe) oder Betriebsergebnisrechnung bezeichnet, ist ein Aufgabengebiet der Betriebswirtschaftslehre. Sie ist Teil des internen Rechnungswesens und unterliegt im Vergleich zur Finanzbuchhaltung kaum gesetzlichen Vorschriften. Die KLR dient in erster Linie der internen Informationsbereitstellung für die kurzfristige (operative) Planung von Kosten und Erlösen sowie deren Kontrolle anhand von Plan-, Soll- und Istdaten. Die langfristige (strategische) Planung erfolgt mit Hilfe der Investitionsrechnung.

Die KLR ist ein institutionalisiertes Informationssystem, das alle wirtschaftlich auswertbaren Vorgänge der Informationsgewinnung und -verarbeitung über angefallene oder geplante Geschäftsvorgänge beinhaltet und vorwiegend an Unternehmensinterne gerichtet ist. Die KLR dient der Ermittlung von Kosten- und Leistungsinformationen zur besseren Übersichtlichkeit der Betriebsbilanz. Hauptaufgabe der KLR ist der Nachweis des Werteverzehrs von betriebswirtschaftlichen Produktionsfaktoren bezogen auf die Wertschöpfungskette in einer Rechnungsperiode.

Ziele und Aufgaben der KLR sind:

  • die Wirtschaftlichkeitskontrolle der Prozesse, Kostenstellen, Abteilungen bzw. Betriebe mittels Soll/Ist-Vergleich, Zeitvergleich oder Institutionenvergleich

  • die Kostenkalkulation und Nachkalkulation und Bewertung der Kostenträger

  • die Ermittlung von Selbstkosten für öffentliche Aufträge auf Basis des Preisgesetzes

  • Gewinnung von Informationen als Basis für Entscheidungsrechnungen, z. B. über Eigenfertigung oder Fremdbezug (Produktpolitik) oder Annahme oder Abgabe von Angeboten (Preispolitik)

  • Ermöglichung der Umsetzung einer kurzfristigen Erfolgsrechnung (kER). Voraussetzung ist eine korrekte Kosten- und Leistungserfassung.

  • Bewertung der Warenvorräte in der Jahresbilanz

  • Erfassung aller Kosten und Leistungen

Grundsätzlich gilt für die Einführung oder Beibehaltung der Kostenrechnung, dass diese Aufgaben selbst nicht mehr Kosten verursachen dürfen, als sie Einsparungen und Wertschöpfung – im Sinne der Informationsbeschaffung – für den Betrieb bringen.

Für alle Kostenrechnungsverfahren mit der retrospektiven Analyse gilt wegen der fehlenden Bindung an den bereits abgelaufenen Prozess, dass sie ungeeignet sind, um einen steuernden Eingriff in ein laufendes betriebliches Geschehen zu ermöglichen

 

 

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kosten-_und_Leistungsrechnung

2. Teil: Online Test

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