Warenannahme
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1. Teil: Wareneingang und Warenannahme
Die Warenannahme oder der Wareneingang ist als Teil des Materialwirtschaftsprozesses die Annahme angelieferter Waren, die notwendige Prüfung der Ware, die Dokumentation, die Weitergabe der Güter sowie die Weiterleitung der Eingangsdaten (Informationsfluss, Datenübertragung). Eine Warenauslieferung bezeichnet man als Warenausgang.
Die vom Lieferant angelieferte Ware wird beim Identifikationspunkt kontrolliert, also auf Mängel in Menge, Richtigkeit, Qualität und weiteres geprüft (Sechs-R-Regel) und gegebenenfalls für eine Regulierung des Schadens oder für eine Rücksendung gesorgt. Für Kaufleute ist es Pflicht, die empfangene Ware unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängel zu überprüfen und gegebenenfalls zu reklamieren, ansonsten gilt die im Lieferschein angegebene Menge als geliefert und schadensfrei (§ 377 HGB). Ausgenommen sind verdeckte oder versteckte Mängel, hier gibt es gesetzliche Rügefristen (siehe Mängelrüge). Bei einer optisch erkennbaren Warenbeschädigung kann eine Annahme verweigert werden.
Ist die Ware äußerlich einwandfrei, bestätigt der Empfänger dem Frachtführer den Eingang auf dem Frachtbrief.
Der Absender hat aus dem Frachtvertrag die Pflicht, die Güter zu entladen (§ 412 HGB). Die Ware wird nach dem Abladen an Produktion oder Lager weitergeleitet.
In vielen Betrieben wird ein Wareneingangsschein erstellt.
In der Buchführung bezeichnet man als Wareneingang die mengen- und wertmäßige Verbuchung der Zugänge auf Warenbestandskonten. Grundlage sind meist Lieferscheine oder Eingangsrechnungen.
2. Teil: Online Test
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