UWG Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
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1. Teil: UWG -Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb schützt Mitbewerber, Verbraucher und natürlich generell die Allgemeinheit. Es will verhindern, dass Handlungen am Markt vorgenommen werden, die wie das Gesetz sagt:
„gegen die guten Sitten verstoßen“.
https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/
Wer nicht alles lesen will, dort stehen Sachen, die ich als Unternehmer nicht machen darf oder sollte.
Dort steht dann im folgenden etwas zu:
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Bestechung von Angestellten
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Anstiftung zur-und Ausübung von Firmenspionage
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Wann darf ich einen Ausverkauf machen bei Geschäftsausgabe
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Wie darf ich werben und mit welchem Inhalt?
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Darf ich mich mit anderen Produkten oder Anbietern vergleichen?